Der Bundesrat hat am 16. März 2020 im Zusammenhang mit der Coronavirus Pandemie die ausserordentliche Lage der Schweiz beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Neben anderen drastischen Massnahmen sind öffentliche oder private Veranstaltungen verboten. Für Generalversammlungen von Gesellschaften hat der Bundesrat jedoch die Ausnahme vorgesehen, dass sie ohne Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre stattfinden kann und diese ihre Rechte ausschliesslich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben können.
Bucher Industries macht von diesem Recht Gebrauch und führt die Generalversammlung am 24. April 2020 in den Räumlichkeiten der Bucher Management AG, Flughafenstrasse 90, 8058 Zürich ohne persönliche Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre durch. Die Ausübung der Stimmrechte kann via schriftliche oder elektronische Vollmacht an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter delegiert werden. Dies kann mittels dem den Aktionärinnen und Aktionären zugestellten Formular oder via Internet mit den Login-Daten erfolgen, welche die Aktionärinnen und Aktionäre erhalten haben.