Grundsatzerklärung
Bucher Industries ist sich bewusst, dass ihre Geschäftstätigkeit überall dort, wo sie tätig ist, Auswirkungen auf die Menschenrechte haben kann, sei es durch ihre eigene Tätigkeit oder durch die Geschäftsbeziehungen entlang der gesamten Lieferkette. Mit der Menschenrechtserklärung und einem «Human Rights Due Diligence Framework» (HRDD-Framework) möchte Bucher Industries mit gutem Beispiel vorangehen und verantwortungsvolle Geschäftspraktiken in Übereinstimmung mit den international proklamierten Menschenrechten anwenden. Dies bedeutet, dass Bucher Industries kontinuierlich Schritte unternimmt, um menschenrechtliche Risiken und Auswirkungen zu erkennen, zu mindern und anzugehen. Verantwortungsbewusstes Geschäftsverhalten wird sukzessive in den Geschäftsprozessen verankert, die Leistung verfolgt und kommuniziert sowie Zugang zu Beschwerde und Abhilfe ermöglicht, insbesondere für potenziell betroffene Personen.
Die Menschenrechtserklärung stützt sich auf die im folgenden Kapitel aufgelisteten internationalen Rahmenwerke. Sie schliesst alle Tochtergesellschaften von Bucher Industries und die damit verbundenen Geschäftsaktivitäten und Geschäftsbeziehungen mit ein. Die Menschenrechtserklärung enthält unsere Erwartungen hinsichtlich Verhinderung von Kinderarbeit, Zwangsarbeit sowie Unterdrückung, Arbeitsgesundheit und -sicherheit, Vereinigungsfreiheit, Gleichheits- und Persönlichkeitsrechte, angemessene Löhne und Arbeitsbedingungen, Konfliktmineralien als auch Korruption und Bestechung.
Intern verbindliche Weisungen haben wir im Verhaltenskodex, der Umwelt-Leitlinie, der Mitarbeitenden-Leitlinie, der Anti-Korruptions-Richtlinie sowie der Richtlinie zu Sorgfaltspflichten im Umgang mit Lieferanten erlassen und implementiert.
Generelle Anwendung international anerkannter Regelwerke
Bucher Industries legt grossen Wert auf hohe Standards in der Geschäftsethik und der Integrität, einschliesslich der Unterstützung und Respektierung der international proklamierten Menschenrechte, wie sie in den folgenden internationalen Referenzrahmen dargelegt sind:
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
- Die zehn Prinzipien des UN Global Compact
- ILO-Übereinkommen Nr. 29 vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit
- Protokoll vom 11. Juni 2014 zum ILO-Übereinkommen Nr. 29 vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit
- ILO-Übereinkommen Nr. 105 vom 25. Juni 1957 über die Abschaffung der Zwangsarbeit
- ILO-Übereinkommen Nr. 138 vom 26. Juni 1973 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung
- ILO-Übereinkommen Nr. 182 vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit
- ILO-IOE Leitfaden zur Kinderarbeit für Unternehmen vom 15. Dezember 2015
- UNO-Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrecht (UNGPs)
- Minamata-Übereinkommen über Quecksilber vom 10. Oktober 2013 (Minamata-Übereinkommen)
Konfliktmineralien
Bucher Industries und ihre Divisionen haben im Berichtsjahr in der Schweiz und der EU keine Konfliktmaterialien (Erze und Konzentrate, die Zinn, Tantal, oder Wolfram enthalten sowie Gold; Metalle, die Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold enthalten) eingeführt oder bearbeitet. Wir sind daher gemäss Art. 4 Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (VSoTr) von den entsprechenden Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten der Schweiz und der EU befreit.
Kinderarbeit
Im Bereich der Kinderarbeit hält sich der Konzern an die gemäss Art. 9 VSoTr international anerkannten gleichwertigen Regelwerke und wendet diese in ihrer Gesamtheit an. Wir sind daher bezüglich Kinderarbeit von den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten nach OR und VSoTr befreit.
Human Rights Due Diligence Managementsystem
Bucher Industries kommuniziert gemäss Art. 21 UNGP, wie wir das Thema Menschenrechte adressieren. Gemäss unserer Risikoanalyse weisen die Tätigkeiten oder das Umfeld von Bucher Industries keine Risiken für schwerwiegende Auswirkungen auf die Menschenrechte im Sinne von Art. 21 UNGP auf.
Das Bucher Industries Human Rights Due Diligence Framework (HRDD-Framework) und die Richtlinie zu Sorgfaltspflichten im Umgang mit Lieferanten umfassen folgende Hauptschritte:
Siehe Kapitel oberhalb «Grundsatzerklärung»
Bucher Industries führte mit unabhängigen, externen Experten eine Risikoabschätzung im Bereich Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette durch sowie identifizierte und priorisierte potenzielle Menschenrechtsrisiken. Die priorisierten sogenannten «Salient Human Rights» sind in der Bucher Menschenrechtserklärung aufgelistet: Verhinderung von Kinderarbeit, Zwangsarbeit sowie Unterdrückung, Arbeitsgesundheit und -sicherheit, Vereinigungsfreiheit, Gleichheits- und Persönlichkeitsrechte, angemessene Löhne und Arbeitsbedingungen, Konfliktmineralien als auch Korruption und Bestechung. Generell kann festgestellt werden, dass Bucher Industries nicht in kritischen Sektoren tätig ist. Daher haben die Salient Human Rights bei Bucher Industries im Allgemeinen eine höhere Eintrittswahrscheinlichkeit in der vor- oder nachgelagerten Lieferkette, insbesondere jenseits von Tier-1-Lieferanten. Die Wahrscheinlichkeit für negative Auswirkungen in den eigenen Betrieben von Bucher Industries wird als deutlich geringer eingeschätzt.
Bucher Industries hat aufgrund der Risikobeurteilung eine Richtlinie zu Sorgfaltspflichten im Umgang mit Lieferanten erlassen. In dieser für die Divisionen verbindlichen Richtlinie sind die Verantwortlichkeiten und Prozesse umschrieben, wie wir Menschenrechtsrisiken in der Lieferkette identifizieren und Verletzungen beenden, vermeiden oder mildern wollen. Das in der Richtlinie vorgegebene Due Diligence Managementsystem definiert die Massnahmen und Instrumente (wie Risikoklassifizierung der Lieferanten; Lieferantenüberprüfung und Prüfungen vor Ort; Lieferanten-Verhaltenskodex und Muster-Vertragsklauseln; Abhilfemassnahmen, Suspendierung und Kündigung von Lieferantenbeziehungen; Überwachungs- und Korrekturmassnahmen; Schulung). Geregelt sind weiter die interne Berichterstattung, die Ad-hoc-Berichterstattung, die Dokumentation, die Prozesse bezüglich Konfliktmineralien und die Konsequenzen von Verstössen gegen die Richtlinie. Bucher Industries stellt als Frühwarnmechanismus zur Risikoerkennung ein Meldeverfahren bereit (Online-Whistleblower-System), siehe Abschnitt «Beschwerdemechanismus und Abhilfe».
Eine Menschenrechts-Roadmap mit den wichtigsten Massnahmen, Zielen und Verantwortlichkeiten wurde vom Verwaltungsrat genehmigt und wird vom Group Compliance Officer überwacht. Die Roadmap wird jährlich sowie anlassbezogen aktualisiert und überarbeitet, um potenzielle neue Menschenrechtsrisiken zu adressieren und das HRDD-Framework von Bucher Industries kontinuierlich zu verbessern. Soweit möglich, werden menschenrechtsbezogene Präventions- und Entschärfungsmassnahmen in die Abläufe, Anreizsysteme, Ausbildungsprogramme, Richtlinien, Managementsysteme und Entscheidungsmechanismen der Divisionen integriert.
Die Umsetzung der Menschenrechts-Roadmap wird überwacht und nachverfolgt, zum Beispiel auf der Grundlage von Rückmeldungen relevanter interner und externer Anspruchsgruppen, die zur Information und Unterstützung der kontinuierlichen Verbesserung und zur Sicherstellung der Wirksamkeit des HRDD-Frameworks von Bucher Industries genutzt werden. Wir kommunizieren die Ergebnisse, den Fortschritt und weitere Massnahmen des HRDD-Frameworks jährlich im Geschäftsbericht sowie auf unserer Webseite. Im Berichtsjahr begannen die Divisionen mit der Implementierung der Richtlinie zu Sorgfaltspflichten im Umgang mit Lieferanten. Zudem wurden betroffene Mitarbeitende über Menschenrechte und das von Bucher implementierte HRDD-Framework geschult.
Bucher Industries legt grossen Wert darauf, eine Kultur der Mitverantwortung zu leben. Alle, die ein Anliegen bezüglich einer möglichen Verletzung eines Menschenrechts haben, können sich frei und unter Wahrung der Vertraulichkeit äussern, ohne Angst vor Vergeltungsmassnahmen. Wir unterhalten ein Online-Whistleblower-System, das es Mitarbeitenden, Geschäftspartnern sowie Dritten ermöglicht, Bedenken zu möglichen Problemen im Zusammenhang mit Compliance und Menschenrechten, einschliesslich möglicher Verstösse gegen die Bucher Menschenrechtserklärung und den Bucher Verhaltenskodex, zu äussern. Falls nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von Bucher Industries oder mit Verbindungen zur Geschäftstätigkeit festgestellt werden, verpflichten wir uns, rechtzeitig und transparent Massnahmen zu ergreifen, um diese in fairer und gerechter Weise zu beheben. Stellt Bucher Industries Auswirkungen fest, die in direktem Zusammenhang mit ihren Geschäftsbeziehungen stehen, nutzen wir unseren Einfluss, um unsere Geschäftspartner (insbesondere Lieferanten) zur Einhaltung der Menschenrechte anzuhalten, sei es durch Zusammenarbeit und Unterstützung, Korrekturmassnahmenpläne, Aussetzung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung im Einzelfall. Im Berichtsjahr wurden keine Bedenken zu Menschenrechtsthemen gemeldet oder geäussert.
Weitere Informationen
Geschäftsbericht (mit ESG-Bericht)